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   VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89   

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https://dejure.org/1989,3262
VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89 (https://dejure.org/1989,3262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.1989 - 5 S 248/89 (https://dejure.org/1989,3262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 1989 - 5 S 248/89 (https://dejure.org/1989,3262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit eines Billardcafes im Gewerbegebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1990, 106 StädteT 1990, 305 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 249/89

    Zulässigkeit von Spielhallen in Gewerbegebieten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89
    Dabei geht der Senat aus den im Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 5 S 249/89 dargelegten Gründen davon aus, dass bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Situation das Billardcafé und die bereits vorhandene Spielhalle auf dem Grundstück Flst.

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die Spielothek mit einer Fläche von 98 qm in einem Gewerbegebiet unbedenklich zulässig ist; der Senat hat im Parallelverfahren 5 S 249/89 entschieden, dass in einem Gewerbegebiet Spielhallen bis zu 150 qm Fläche regelmäßig unbedenklich sind; eine Spielhalle dieser Größenordnung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 23. Februar 1989 - 5 S 2128/88 - VBlBW 1989, 344) sogar in einem Mischgebiet zulässig.

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89
    Damit handelt es sich um eine Vergnügungsstätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.November 1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB $7 BauNVO RdNr. 23; Dolde/Schlarmann, Baurecht 1984, 121).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89
    Allerdings haben das BVerwG (Beschl. v. 28. Juli 1988 - 4 B 119.88 - UPR 1989, 75) und der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 20. April 1988 - 3 S 716/88 - BRS Bd. 48 Nr. 39) bei einer Spielhalle mit 230 qm Fläche eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte angenommen.
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89
    Ein Billardcafé mit vier Spieltischen und 37 Sitzplätzen sowie eine Spielhalle von knapp 100 qm Nutzfläche stellen keinen zentralen, für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbaren Dienstleistungsbetrieb mit größerem Einzugsbereich dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Februar 1986 - 4 C 31.83 - UPR 1986, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 3 S 716/88

    Spielhalle in Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89
    Allerdings haben das BVerwG (Beschl. v. 28. Juli 1988 - 4 B 119.88 - UPR 1989, 75) und der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 20. April 1988 - 3 S 716/88 - BRS Bd. 48 Nr. 39) bei einer Spielhalle mit 230 qm Fläche eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte angenommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 5 S 2128/88

    Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die Spielothek mit einer Fläche von 98 qm in einem Gewerbegebiet unbedenklich zulässig ist; der Senat hat im Parallelverfahren 5 S 249/89 entschieden, dass in einem Gewerbegebiet Spielhallen bis zu 150 qm Fläche regelmäßig unbedenklich sind; eine Spielhalle dieser Größenordnung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 23. Februar 1989 - 5 S 2128/88 - VBlBW 1989, 344) sogar in einem Mischgebiet zulässig.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine

    Auch dies spricht gegen einen überwiegend sportlichen Charakter der Anlage (zu dessen Abgrenzungsinteressen vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 22.9 1989 - 5 S 248/89 - und Beschluß v. 3.1.1990 - 3 S 2502/89 -).

    Insofern unterscheidet sich das hier zu beurteilende Billardcafe maßgeblich von der dem Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 22.9.1989 - 5 S 248/89 - zugrundeliegenden Spielstätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89

    Zur Zulässigkeit von Spielhallen im (faktischen) allgemeinen Wohngebiet

    Das Verabreichen von Speisen und Getränken ist diesem Spielzweck nach- und untergeordnet (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 -- 5 S 248/89 --).

    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des 5. Senats des erk. Gerichtshofs, wonach die Anforderungen an die Kerngebietstypik nicht absolut, sondern in Abhängigkeit vom jeweiligen Baugebiet zu bestimmen sind und ein Billardcafe mit 230 qm Fläche, welches neben einer 95 qm großen Spielothek im selben Gebäude betrieben wird, noch keine in einem Gewerbegebiet unzulässige kerngebietstypische Vergnügungsstätte ist (vgl. Urt. v. 22.9.1989 -- 5 S 248/89 --).

  • VG Gießen, 08.09.2009 - 1 L 1325/09

    Fortwirken einer Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechung

    Von einer Schank- und Speisewirtschaft lässt sich die Vergnügungsstätte dadurch abgrenzen, dass bei Ersterer der Schwerpunkt auf dem Anbieten von Speisen und Getränken liegt, bei Letzterer liegt dagegen der Schwerpunkt auf Unterhaltung und Entspannung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.1989 - 5 S 248/89 -, BWVPR 1990, 114; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1991 - 3 S 1644 /91 -, BRS 52 Nr. 139; Jäde, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2002 - 5 K 1163/99

    Spielhalle, Vergnügungsstätte, Billardcafe, Gemengelage, Mischgebiet, allgemeines

    vgl. zur Unterscheidung etwa OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 2 R 2/95 -, BRS 57 Nr. 64; VGH BW, Urteil vom 22. September 1989 - 5 S 248/89 -, UPR 1990, 275; BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 54.89 -, NVwZ-RR 1993, 65.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90

    Begehren einer Baugenehmigung zu einer Aufstockung zur Einrichtung einer

    Allerdings war nach dem Urteil des 5. Senats des erk. Gerichtshofs vom 22.9.1989 -- 5 S 248/89 -- ein Billardcafe mit 230 qm Fläche, das neben einer 95 qm großen Spielothek in demselben Gebäude betrieben wird, trotz einheitlicher Betrachtung beider Betriebe noch keine kerngebietstypische Vergnügungsstätte und daher in einem Gewerbegebiet zulässig.
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